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Montag, 06.02.2012 

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Binder § Beier
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Renate G. Binder
Ellen Beier
Rechtsanwältinnen

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Tel. 0711 62 57 00 
+   0711 62 57 79
Fax 0711 62 84 60


kanzlei@binder-beier.de
www.binder-beier.de


 

BGH zu atypisch stillen Beteiligungen

19.07.2004: Nach den sensationellen Urteilen für Fondsanleger können nun auch Kapitalanleger, die von windigen Vermittlern zur Investition in sogenannte atypisch stille Beteiligungen verleitet wurden, versuchen, ihr Geld zurückzuholen. Der Bundesgerichtshof hat mit diesem Urteil klargestellt, daß der Schadensersatzanspruch eines Kapitalanlegers, der sich an einer Handelsgesellschaft als sog. stiller Gesellschafter beteiligt hat, nicht den Beschränkungen nach den Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft unterliegt.

Lassen Sie sich jetzt beraten, ob auch Sie von diesem Urteil profitieren können.

Das Urteil finden Sie als PDF-Dokument hier:

II ZR 354/02 Urteil
II ZR 354/02 Tenorberichtigung

 


weitere Urteile zu diesem Komplex:
 

29.11.2004: BGH zu “Securenta AG/Göttinger Gruppe II

21.03.2005: “Göttinger Gruppe” verliert erneut beim BGH

 

Info-Spezial zu Göttinger Gruppe/Securenta >>>

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e-Mail: binder@binder-beier.de
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