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Mit seiner Entscheidung vom 12.12.2007 ( 1 BvR 1625/06) hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, daß Anwälte mit einer sogenannten “Gegnerliste” auf ihrer Internetseite um Mandate werben dürfen.
Die Aufnahme von Gegnern anwaltlich vertretener Mandanten in eine derartige Liste ist nicht ehrenrührig. Diese Werbung verstößt insbesondere nicht gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht der in der Liste aufgeführten Unternehmen.
Gleichwohl versuchen insbesondere Teilnehmer des Grauen Kapitalmarktes, und hier vor allem Immobilienentwickler und Strukturvertriebe, diese Entscheidung des höchsten deutschen Gerichtes zu unterlaufen, indem Anwälte mit fadenscheinigen Behauptungen auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Wir Anwälte werden dadurch in zeitraubende Prozesse verwickelt. Wir haben uns daher entschlossen, die Gegnerliste vom Netz zu nehmen.
Gehen Sie bitte einfach davon aus, daß wir unsere Mandanten in unserem Spezialgebiet Bank-/Kapitalmarktrecht im Schwerpunkt “Grauer Kapitalmarkt” gegen sämtliche relevanten Unternehmen außergerichtllich und/oder gerichtlich vertreten.
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