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Kapitalanlagerecht Spezial
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Kapitalanlagen sollen möglichst Ertrag bringen, zumindest aber keinen Verlust. Über das Verlustrisiko müssen Anleger vor der Investition aufgeklärt werden. Um diese Aufklärung ist es in Deutschland sehr schlecht bestellt.
Aus jahrelanger Bearbeitung von Rechtsfällen im Bank- und Kapitalanlagebereich haben wir den Eindruck gewonnen, daß den Anlageberatern jedes Mittel recht ist, den Kunden/Anleger zu täuschen, zu übervorteilen und hinters Licht zu führen. Dabei macht es nach unserer Erfahrung keinen Unterschied, ob der Berater bei der Bank tätig ist oder als freier Berater am Markt agiert.
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Wenn Sie bereits Verluste erlitten haben, sollten Sie wegen der drohenden Verjährung Ihrer möglichen Schadensersatzansprüche baldmöglichst anwaltlichen Rechtsrat einholen zur Klärung Ihrer Rechtslage.
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Nachstehend folgend geben wir Ihnen einen Überblick über die Fallstricke einzelner Kapitalanlagen und Ihre Möglichkeiten der Schadenskompensation
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Atypisch stille Beteiligungen - die Abzockmaschine
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fondsgebundene Versicherungen - sittenwidrig hohe Vermittlungsgebührenverträge
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Geschlossene und offene Fondsbeteiligungen - riskant und verlustreich
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Vermögensverwaltung - verheimlichte kickbacks
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Wertpapierhandel - verheimlichte Risiken
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Ansprechpartnerin:
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Rechtsanwältin Renate G. Binder
Tel. 0711 62 57 79 e-Mail: binder@binder-beier.de Krisen-Hotline: 0900 11 00 890
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Rechtsberatungs-Hotline Telefonische Sofort-Beratung und Krisen-Intervention
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Ausweg aus der Verjährungsfalle
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