|
|
|
|
|
Die Schrottimmobilie im Nachlass
|
|
|
|
|
|
Wenn eine Schrottimmobilie beim Tod des übervorteilten Käufers noch nicht abbezahlt ist, müssen die Erben wissen, was zu tun ist und in kürzester Frist Entscheidungen treffen.
Hier sind Fristen einzuhalten, nach deren Ablauf die Erben oft vor schwersten finanziellen Problemen stehen.
Wir beraten Sie umfassend und problemorientiert.
Aber auch der Erblasser kann vorsorgen:
Wir beraten über die Möglichkeit, mit der finanzierenden Bank einen Kompromiß zu schließen oder auch den Nachlaß rechtlich abzusichern.
Eigentümer von Schrottimmobilien und Anteilen an geschlossenen Fonds sollten sich rechtzeitig Gedanken über den Nachlaß machen.
|
|
|
|
|
|
Ansprechpartnerin:
|
|

|
Rechtsanwältin Ellen Beier
Tel.: 0711 62 57 79 e-Mail: beier@binder-beier.de Krisen-Hotline: 0900 11 00 891
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Rechtsberatungs-Hotline Telefonische Sofort-Beratung und Krisen-Intervention
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Berlin-Fonds: "Zwölferpack" vom BGH - Anlegern droht die Verjährung
Spektakuläre BGH-Entscheidungen zur Prospekthaftun ...
» mehr lesen ... | 
|
28.4.2010: BGH aktuell: Mehr Geld für Enterbte
BGH ändert Rechtsprechung zum Erbrecht bei Lebensv ...
» mehr lesen ... | 
|
22.3.2010: Neue Hoffnung für Berlin-Fonds-Anleger
Bundesgerichtshof urteilt zur Prospekthaftung bei ...
» mehr lesen ... |
|
|
Alle News lesen 
|
|
|
|
|
|
|
|